Erziehung und Bildung gilt als gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Diesbezüglich wird die gelingende Zusammenarbeit zwischen beiden zumeist über die Figur der Partnerschaft definiert. Die Schule als Institution ist jedoch durchdrungen von vielfältigen gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnissen. Eingelagert sind darin (Normalitäts-)Erwartungen an Eltern als engagierte, den Bildungsverlauf ihrer Kinder aktiv mitgestaltende Bildungspartner*innen (Jergus 2019; Kollender 2020; Oelkers 2015). Nicht alle Eltern können diese an sie gerichteten Normalitätsanforderungen im erwarteten Ausmaß erfüllen – dazu gehören bspw. Eltern aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen oder Eltern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Daneben fühlen sich nicht alle Eltern gleichermaßen seitens der Schule mitgedacht, wenn es um Familie geht oder wenn Familien adressiert werden; zu ihnen gehören bspw. LSBTI*Q-Eltern, die in einem Care- und Sorgeverhältnis zu Kindern stehen und in Familienkonstellationen leben, die nicht dem Bild der heterosexuellen „Normalfamilie“, bestehend aus Vater, Mutter, Kind(ern), entsprechen.

Von diesem Befund ausgehend stellt sich die Frage, inwieweit hier überhaupt von einer Partnerschaft von gesprochen werden kann. Zugleich sollen Ansätze zu einer verbesserten Kooperation von Elternhaus und Schule diskutiert und kritisch reflektiert werden. Dazu soll im Seminar nachvollzogen werden, wie Eltern verstärkt in der Verantwortung für eine bestmögliche Bildung ihrer Kinder adressiert werden und Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zur Aufgabe von Schulen gemacht werden. Angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Macht- und Ungleichheitsverhältnisse soll zudem diskutiert werden, wie Schulentwicklungsprozesse angestoßen werden können, die die Vielfalt von Eltern anerkennen und unterschiedliche Formen der Elternbeteiligung in Schule wertschätzen.