Erziehung und Bildung gilt als gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Diesbezüglich wird die gelingende Zusammenarbeit zwischen beiden zumeist über die Figur der Partnerschaft definiert. Die Schule als Institution ist jedoch durchdrungen von vielfältigen gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnissen. Eingelagert sind darin (Normalitäts-)Erwartungen an Eltern als engagierte, den Bildungsverlauf ihrer Kinder aktiv mitgestaltende Bildungspartner*innen (Jergus 2019; Kollender 2020; Oelkers 2015). Allerdings können nicht alle Eltern die an sie seitens der Schule gerichteten Normalitätsanforderungen im erwarteten Ausmaß erfüllen – dazu gehören bspw. Eltern aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen oder Eltern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Daneben fühlen sich nicht alle Eltern gleichermaßen seitens der Schule mitgedacht, wenn es um Familie geht oder wenn Familien adressiert werden; zu ihnen gehören bspw. LSBTI*Q-Eltern, die in einem Care- und Sorgeverhältnis zu Kindern stehen und in Familienkonstellationen leben, die nicht dem Bild der heterosexuellen „Normalfamilie“, bestehend aus Vater, Mutter, Kind(ern), entsprechen. Zur selben Zeit stellt es sich zunehmend als Gegenstand kontroverser Debatten dar, wer wie, in wessen Namen und zu welchem Zweck pädagogisch auf Kinder einwirken darf und soll.

Von diesem Befund ausgehend stellt sich die Frage, inwieweit hier überhaupt von einer Partnerschaft von Elternhaus und Schule gesprochen werden kann. Dazu befragt das Seminar in grundlegender Weise das Verhältnis von Elternhaus und Schule im Hinblick auf aktuelle Verschiebungen. Es soll nachvollzogen werden, wie Eltern verstärkt in der Verantwortung für eine bestmögliche Bildung ihrer Kinder adressiert werden und Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zur Aufgabe von Schulen gemacht werden. Angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Macht- und Ungleichheitsverhältnisse soll zudem diskutiert werden, wie Schule die Vielfalt von Eltern anerkennen und unterschiedliche Formen der Elternbeteiligung in Schule wertschätzen kann.

Nach Abschluss des Seminars sollten Sie in der Lage sein… 

… wesentliche Inhalte des Themenbereichs „Elternhaus und Schule“ nennen und kritisch beurteilen zu können.

… Strategien und Ansätze der Adressierung von Eltern als Bildungspartner*innen zu benennen, miteinander in Dialog zu bringen und gegeneinander abzuwägen.

… die Vielfalt von Elternschaft zu verstehen und für Elternbeteiligung in der Schule nutzen zu können.

… die Relevanz von Elternbeteiligung für Schulentwicklung kritisch reflektieren zu können.

Zu erbringende Studienleistung

Abgabe verschiedener Ergebnisse aus der Lehrveranstaltung (z.B. ein Poster, ein Kurzreferat, ein selbst erstelltes Konzept zur schulischen Elternbeteiligung)