Im Zentrum des Seminars steht die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII. Diese ist nicht als reine Methode zu verstehen, sondern stellt v.a. einen zentralen Legitimations-, Entscheidungsfindungs- und Aushandlungsprozess zwischen Adressat*innen und Fachkräften bei der Planung und Umsetzung sozialpädagogischer Hilfen dar. Anhand des Hilfeplanverfahrens und Hilfeplangesprächs werden wir uns u.a. mit Prinzipien wie Partizipation und Perspektivenvielfalt sowie mit Rechten und Pflichten von Adressat*innen und Fachkräften auseinandersetzen. Dabei werden wir auch einen Blick auf die Rolle von Selbst- und Interessenvertretungen sowie Ombudschaft in der Jugendhilfe werfen. Kritisch diskutieren werden wir das Thema (gelingende) Zielvereinbarungen sowie die Frage, inwiefern Hilfen und ihre Wirkungen und Folgen (überhaupt) plan- und steuerbar sind.
- Dozent/in: Anja Eichhorn