Nach einer Einführung in den Begriff der „Nachhaltigkeit“ mit seinen rechtlichen Ursprüngen im Völkerrecht und seiner steten Weiterentwicklung, wird die Vorlesung schwerpunktmäßig die rechtliche Ausgestaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Social Due Diligence Directive, CSDDD) analysieren. Diese Nachhaltigkeitsverpflichtungen von Unternehmen sollen systematisch vertieft und im engen Dialog mit der Praxis diskutiert werden.

Nach der Verabschiedung des Green Deal der EU wurden auf europäischer Ebene mehrere bahnbrechende Gesetzesinitiativen verabschiedet, darunter die EU-Taxonomie-Verordnung, die Konfliktmineralienverordnung, die EU-Entwaldungsverordnung, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und (wie bereits erwähnt) die CSDDD. Der Widerstand der Wirtschaft und mancher Mitgliedstaaten gegen hohe regulatorische Anforderungen für Unternehmen nehmen aktuell jedoch zu, sodass Kommissionspräsidentin von der Leyen im November 2024/Februar 2025 eine Überprüfung aller drei Initiativen (EU-Taxonomie, CSRD und CSDDD) im Rahmen eines „Omnibus“-Pakets ankündigte, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und Vereinfachungen anzustreben. Nachdem die CDU/CSU/SPD-Koalition im Koalitionsvertrag festgelegt hat, dass die Berichtspflicht für Unternehmen nach dem LkSG abgeschafft werden soll, stellen sich auch zu diesem Vorhaben spannende rechtliche Fragen, denen die Vorlesung Raum schenken wird. Neben diesen aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sollen auch nationale Ansätze in anderen EU-Mitgliedsstaaten und internationale Vorhaben analysiert werden.