
Das Seminar bietet Studierenden die Möglichkeit sich mit verschieden Fragen der Nachhaltigkeit aus der Perspektive des öffentlichen Rechts (nationales, europäisches und in-
ternationales Recht) zu befassen. Neben grundlegenden Fragen (wie z.B. einer Klärung des Begriffs der „Nachhaltigkeit“ mit seinen rechtlichen Ursprüngen im Völkerrecht und
der Möglichkeit der Berücksichtigung der „Rechte zukünftiger Generationen“) wird neben Themen, wie der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Vergabe- und Beihilfenrecht so-
wie im Wirtschaftsvölkerrecht, ein besonderer Fokus auf Nachhaltigkeitsverpflichtungen für Unternehmen, insb. der Lieferkettenregulierung, liegen. Nach der Verabschiedung des
Green Deal der EU wurden auf europäischer Ebene mehrere bahnbrechende Gesetzesinitiativen verabschiedet, darunter die EU-Taxonomie-Verordnung, die Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). Der Wider-
stand der Wirtschaft und mancher Mitgliedstaaten gegen hohe regulatorische Anforderungen nehmen aktuell jedoch zu, sodass Kommissionspräsidentin von der Leyen im No-
vember 2024 eine Überprüfung aller drei Initiativen im Rahmen eines „Omnibus“-Paketsankündigte, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Neben diesen
aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sollen auch nationale Ansätze (insb. das LkSG) und internationale Vorhaben analysiert werden. Ziel des Seminars ist die Vertiefung des wissenschaftlichen Arbeitens in Vorbereitung auf die Masterarbeit.
- Dozent/in: Rhea Tamara Hoffmann
- Dozent/in: Dennis Wurm