Im Jahr 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Gleich in der Präambel ist dort von „gleichen und unveräußerlichen Rechte[n] aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen“ die Rede. Denken wir heute an diese Rechte, die Menschenrechte, dann denken wir schnell an Menschenrechtsverletzungen. Wir denken etwa daran, dass mancherorts Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion, ihrer politischen Einstellung etc. willkürlich inhaftiert werden, keinen Rechtsschutz erhalten, keine Meinungs- oder Versammlungsfreiheit ausüben können oder keinen Zugang zu Bildung haben.
In diesem Seminar wollen wir einen Schritt zurücktreten und uns in philosophischer Hinsicht fragen, was Menschenrechte sind, ob es sie überhaupt gibt und welcher Status ihnen zukommt. Auch werden wir verschiedene Ansätze zur Begründung von Menschenrechten kennenlernen. Und wir werden untersuchen, welche Rechte überhaupt zu den Menschenrechten gehören.