In dieser Veranstaltung geht es um den Erwerb eines grundlegenden Verständnisses vom Aufbau des Zivilrechts, den für die Soziale Arbeit wichtigen Bereichen des Familienrechts und der dazu notwendigen Bereiche der ersten drei Bücher des BGB, vom Aufbau des SGB VIII und den für Familien besonders wichtigen Bereichen der Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII und den Regelungen zum Kinderschutz.
Es geht weniger um den Erwerb von Detailwissen als um den der grundlegenden Zusammenhänge. Damit Sie das im Gedächtnis behalten wird es in der Vorlesung in zwölf Lektionen besprochen. Es wird Ihnen mitgeteilt, was Sie wo dazu nachlesen können und Sie erhalten nach vier Wochen die Gelegenheit, sich mit dem Inhalt jeder Lektion anhand einiger Kontrollfragen erneut zu beschäftigen.
Das Sommersemester benötigen wir dann, um die Technik der Anwendung des Gesetzes auf konkrete Lebenssachverhalte kennenzulernen und zu üben. Dafür ist das Basiswissen Voraussetzung.
- Dozent/in: Tobias Fröschle
- Dozent/in: Isabel Gründer
- Dozent/in: Katharina Pelkmann