Enge und weite, vollkommene und unvollkommene Pflichten

Kant spricht wiederholt von engen und weiten, vollkommenen und unvollkommenen Pflichten. Er knüpft dabei an eine Tradition an, deren Wurzeln schon bei Cicero liegen. Die für Kant maßgebliche Deutung findet sich aber im neueren Naturrecht (z. B. bei Crusius, Meier, Pufendorff, Wolff). Wir werden (i) uns diese naturrechtliche Tradition anschauen, (ii) untersuchen, wie Kant selbst diese Einteilungen der Pflichten verwendet und (iii) uns in systematischer Hinsicht fragen, wie fruchtbar diese Einteilungen vielleicht immer noch sind.