„Das Private ist politisch!“ Mit diesem Ausruf, der gleichzeitig eine politische Forderung nach gesellschaftlichem Wandel war, problematisierte die weiße, westliche Frauenbewegung der 1970er Jahre die Auffassung, dass die private, häusliche Sphäre ein Bereich sei, in welcher der staatliche, öffentliche Rechtsstaat keinen oder nur kaum Zugriff haben dürfe. Häusliche Gewalt oder auch die Möglichkeit des Ehemannes, seiner Ehefrau das Arbeiten zu verbieten, wurden so systematisch unterbelichtet. Auf eindrückliche Weise wird mit diesem Slogan aufgezeigt, wie Geschlechterverhältnisse gesellschaftliche Ordnungen und politische Systeme auf fundamentale Weise beeinflussen.

Seitdem hat sich sowohl in populären feministischen Debatten als auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Kategorie „Geschlecht“ viel getan. Und auch schon vor und neben der sogenannten zweiten Welle der Frauenbewegung in den 1970ern gab es Theoretikerinnen und Philosophinnen, die mit ihren Gedanken zu Geschlechterverhältnissen den Weg für weitreichende gesellschaftliche Umwälzungen – wie beispielsweise das Wahlrecht für Frauen – ebneten. 

Im Seminar werden wir uns mit ebenjenen älteren, oft wenig im klassischen philosophischen Kanon vorkommenden Philosophinnen auseinandersetzen, um dann einen Bogen zu neueren und gegenwärtigen Debatten zu philosophischen Überlegungen hinsichtlich des Geschlechts zu schlagen. Auf diese Weise untersuchen wir im Seminar, wie die Kategorien Geschlecht, Körper und das menschliche Begehren mit politischen Machtverhältnissen zusammenhängen und überprüfen zentrale Begriffe der Politischen Theorie (Staat, Gesellschaftsvertrag, Macht, Öffentlichkeit, Partizipation, Anerkennung…) auf ihre geschlechterpolitische Dimension hin.