Im Seminar sollen die folgenden Fragenbereiche behandelt werden:

1) Was sind Menschenrechte – und gibt es sie überhaupt? 
3) Welcher Art sind Menschenrechte? Handelt es sich um absolute, unverlierbare Rechte, oder können sie mit anderen Rechten abgewogen werden?
2) Wie können Menschenrechte begründet werden? Müssen sie überhaupt begründet werden?
4) Wer ist für die Achtung oder Erfüllung von Menschenrechten zuständig?
5) Bei welchen Rechten handelt es sich überhaupt um Menschenrechte? Wie werden Menschenrechte konkret inhaltlich ausgestaltet?