Unsere Gesellschaft ist in allen Lebensbereichen von Pluralität gekennzeichnet. An eine kulturell-homogene Wertegemeinschaft, sollte es sie jemals irgendwo gegeben haben, kann sich die philosophische Argumentation also nicht (mehr) richten.
Doch wie soll es politischer Philosophie und Moralphilosophie dann gelingen, so allgemeingültig aufgefasste Normen wie die UN-Menschenrechte argumentativ zu unterlegen? Hat sich mit der Vervielfältigung unserer Vorstellungen vom guten Leben die vermeintlich allgemeine Richtigkeit von demokratischer Selbstbestimmung oder Menschenrechten erledigt? Lässt sich Werte-Relativist*innen, Demokratie-Skeptiker*innen, Fundamentalist*innen, Rassist*innen in dieser Hinsicht argumentativ etwas entgegensetzen?
Rainer Forst unternimmt als Philosoph den Versuch einer entsprechenden Gerechtigkeitstheorie. Es gibt bei ihm ein einziges grundlegendes Recht darauf, keinen Normen oder gesellschaftlichen Verhältnissen unterworfen zu werden, die nicht angemessen gerechtfertigt werden können. In diesem Ur-Recht liegt bei Forst der Grund der Gerechtigkeit.
Im Seminar wollen wir anhand von Aufsätzen und Auszügen aus Büchern* Rainer Forsts Gerechtigkeits-Ansatz kennenlernen und kritisch diskutieren.
*hauptsächlich: Rainer Forst, Das Recht auf Rechtfertigung. Elemente einer konstruktivistischen Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/Main 2007.- Dozent/in: Roberto Behrendt