Was haben der Kölner Dom, die Pyramiden von Gizeh, die chinesischer Mauer, die Ruinen von
Machu Picchu und zugleich der Grand Canyon gemeinsam? Sie gehören zum UNESCO-Welterbe.
Vor fast 50 Jahren erweckte die Generalversammlung der UNESCO das Interesse der Welt für die
Rettung und Instandhaltung ihres wertvollen kulturellen sowie auch natürlichen Erbes, in dem sie die
Beschlüsse der Konvention von 1972 bezüglich des Schutzes des Kultur- und Naturerbes der Welt
verabschiedete. Seitdem haben 195 Nationen sich dazu verpflichtet, nicht lediglich die
Welterbestätten innerhalb ihrer Landesgrenzen zu erhalten und zu schützen, sondern auch ihr
nationales Erbe im Allgemeinen zu bewahren, sodass sich eine zusammengehörende Welterbe-
Gemeinschaft bilden konnte. Eine internationale Gemeinschaft mit der Überzeugung, Stätten und Orte
von außergewöhnlichem universellem Wert für die gesamte Menschheit zu bewahren.
Nach eigenen Aussagen, gilt die UNESCO-Welterbekonvention als wichtigstes und erfolgreichstes
legales Werkzeug für den Schutz und die Bewahrung des kulturellen und natürlichen Erbes der
Menschheit. Sie bestimmt dabei nicht nur die Aufnahme einer Kultur- oder Naturstätte in die Liste der
Welterbestätten, sondern legt auch fest, welche Maßnahmen zu deren Erhaltung getroffen werden
müssen.
Doch wie funktioniert die UN-Kultur-Organisation mit ihren zahlreichen Länder-Kommissionen
eigentlich? Wie wird bestimmt welche Stätten, Gebäude oder Ensembles den Status „Welterbe“
tragen dürfen und welche nicht? Wie sehen die Richtlinien aus, die eine Ernennung erst möglich
machen und was passiert, wenn eine Stätte nicht mehr die Voraussetzung erfüllt den
prestigeträchtigen Titel UNESCO-Welterbe zu tragen? Wie wirkt sich der Status UNESCO-Welterbe
auf die jeweiligen Gebäude aus? Ist der Status möglicherweise nur ein Etikett, das den Tourismus in
bestimmten Gebieten ankurbeln soll, sodass nicht nur denkmalpflegerische Interessen in Bezug zur
Bewerbung, um den begehrten Titel UNESCO-Welterbe vorliegen?
Im Zuge des Seminars beschäftigen wir uns mit der UNESCO an sich, ihrem Schutzgedanken, ihrer
Struktur, mit ihren Funktionen und ihrem Vorgehen ebenso wie wir an konkreten Beispielen bestimmte
Gebäude, Ensembles und Städte in Bezug zu ihrem Status als Welterbe untersuchen. Hierbei werden
wir zusätzlich aktuelle Beispiele aufgreifen, wie beispielhaft die Umwidmung der Hagia Sophia und die
möglichen Auswirkungen dieses Aktes für ihren Status als Welterbe, die Neuernennung des
Wassermangement-Systems von Augsburg zum Welterbe sowie Gründe zu dieser Ernennung und
vieles mehr!
- Dozent/in: Tanja Kilzer