Der Rechtsbegriff des „Eigentums“ ist sowohl rechtswissenschaftlich als auch rechtsphilosophisch problematisch. In unseren Gesetzestexten kollidieren in gewisser Weise der Rechtsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 903) mit dem des Grundgesetzes (Art. 14), da das Befugnisbelieben des BGB mit der Einschränkung der Befugnis durch die Formel „Eigentum verpflichtet“ nicht glatt verbunden werden kann. Philosophisch besteht das Problem des Eigentums in seiner Begründung, die im Verlauf der wechselvollen Geschichte dieser Begründungsversuche in diametral gegenläufige Fassungen gebracht worden ist - bis hin zu den philosophischen Positionen, die die Möglichkeit der Begründung überhaupt negieren und jeden Versuch unter Ideologieverdacht stellen.

Im Seminar soll diese Problematik an einer Reihe von rechtsphilosophischen Grundpositionen durchgenommen werden. Dabei werden wir uns allerdings auf die wichtigsten Positionen beschränken müssen. Angeleitet von den Sekundärtexten des Bandes „Was ist Eigentum“ werden wir bei diesen wichtigsten Positionen auch die Primärtexte in Auswahl studieren. In Frage kommen dazu die Positionen Platons, des Mittelalters, Lockes, Kants, Marx’ und des Anarchismus. Die TeilnehmerInnen können bei der Auswahl mitentscheiden.